WICHTIGE Vereinsinformationen
Liebe Tennisfreunde,
schon wieder ist ein Jahr fast rum, wie sehr hatten wir gehofft nach zwei Jahren unter Coronabedingungen wieder in die "Normalität" zurückzukehren. Der Krieg in der Ukraine hat uns leider eines Besseren belehrt!
In den vergangenen mehr als zwei Jahren haben wir viele Einschränkungen und Auflagen des BTV und der bayerischen Landesregierung umsetzen müssen, um den Spielbetrieb auf unserer schönen Tennisanlage und in unserer Tennishalle weiter gewährleisten zu können. Wir haben vieles mit eigenen Mitteln und Engagement unserer Mitglieder umsetzen können. Wie wir aber bereits in der letzten Mitgliederversammlung berichtet haben, hat sich durch die Energiekrise sowohl der Gaspreis (Beheizung der Tennishalle) als auch der Ölpreis (Beheizung des Vereinsheims mit Umkleiden) mehr als verdoppelt. Zusätzlich werden sich die Stromkosten für den Verein auf längere Sicht deutlich erhöhen. Wie ebenfalls in der Mitgliederversammlung berichtet, kommen durch die notwendige im Jahr 2023 geplante Sanierung des Hallendaches sowie die anschließend anstehende Erneuerung des Hallenbodenbelags zusätzliche signifikante Kosten auf uns zu.
Um diese zusätzlichen Kosten als Verein tragen zu können, haben wir zunächst die Preise für externe Hallennutzer deutlich erhöht. Weiterhin haben wir uns auf Basis des einstimmigen Votums auf der Mitgliederversammlung dazu entschlossen, die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2023 anzupassen. Um die Anpassung in einen überschaubaren Rahmen zu belassen und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen unsere Tennisanlage weiterhin als schönste Anlage im Umkreis zu gestalten, werden wir ab 2023 wieder Arbeitsstunden für alle aktiven Mitglieder von 16 bis 75 Jahren einführen (ausschlaggebend ist das Geburtsjahr); verpflichtend sind dann 6 Arbeitsstunden jährlich, die bei Nichtableistung mit 15€/Stunde abgerechnet werden (Verrechnung erfolgt zum Jahresende). Die Arbeitsstunden können sowohl in der Pflege unserer Anlage, der Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen, der Unterstützung des Vorstands in der Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation, Medien, Mitgliederwerbung, Sponsoring, etc.) als auch in der Unterstützung des laufenden Spielbetriebs (Mannschaftsführer, Turnierorganisation, Jugendarbeit, etc.) geleistet werden. Nähere Informationen dazu werden wir rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlichen.
Die ab 01.01.2023 gültigen Beitragssätze können der untenstehenden Übersicht entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand

*Die Schnuppermitgliedschaft gilt nur für ein Kalenderjahr. Anschließend wird der volle Jahresbeitrag eines Erwachsenen zur Zahlung fällig.
**Die Mitgliedschaft in einem anderen Tennis-Verein (Vollzahler) muss jährlich bis zum 15. Januar für das jeweilige Kalenderjahr nachgewiesen werden. Die Zweitmitgliedschaft ist nur für das Kalenderjahr des Nachweises gültig, kann aber bei einem erneuten Nachweis verlängert werden. Unterbleibt der rechtzeitige Nachweis, wird der volle Jahresbeitrag eines Erwachsenen zur Zahlung fällig.