Ab dem 17.02.2022 gilt folgende Regelung: Für Sportler gilt die 3G-Regelung. Die Sportausübung ist für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind. Zulässige Tests sind: PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.Ein unter Aufsicht vor Ort