Ab dem 17.02.2022 gilt folgende Regelung:
Für Sportler gilt die 3G-Regelung. Die Sportausübung ist für alle Personen
zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Zulässige Tests sind:
* PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
* PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
* Ein unter Aufsicht vor Ort