CORONA – 2G+ IN BAYERN

CORONA – 2G+ IN BAYERN

Liebe Mitglieder und Tennisfreunde,

die Corona Ampel in Bayern steht auf rot, was leider bedeutet, dass ab sofort wieder einschneidende Maßnahmen im Tennisbetrieb angesagt sind.

Der aktuelle Stufenplan des BTV (2G+) für die Nutzung unserer Sportanlage sieht die nachfolgenden Maßnahmen vor:

  • Der Zugang zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden. Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur eigenen Sportausübung.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein vor Ort unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Abweichend können auch Besucher zugelassen werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält - bei Vorlage eines Testnachweises nach § 3 Abs. 4 Nr. 1. (= PCR Test).

Im Innenbereich ist von allen Personen ab sechs Jahren eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Von Personen ab 16 Jahren sind wieder FFP2-Masken zu tragen. In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen.

Diese Regeln gelten ausnahmslos und müssen von jedem eingehalten werden!

Die vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise sind durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Person verpflichtend und somit einzusehen. Der Vorstand wird dieses durch geeignete Kontrollen sicherstellen. Evtl. anfallende Bußgelder sind ausschließlich durch den Verursacher zu tragen und der TC Rot-Gold Alzenau behält sich vor, Verstöße mit Anlagen- bzw. Hausverbot zu belegen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis.